Begutachtung nach Trauma & Rechtliche Fragen in der Medizin

OpenStreetmap

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von OpenStreetMap Foundation.
Mehr erfahren

Karte laden

Datum
20. 11. 2019 - 22. 11. 2019

Veranstaltungsort
Vienna Marriott Hotel

Website
https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.670888&portal=auvaportal&viewmode=content

Auskunft
Name: Hogn Ursula
Email: ursula.hogn@auva.at
Tel: +43 5 93 93 20194


Programm

Ein medizinisches Gutachten hat möglichst nach objektiven Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person, des Standes und des sozialen Umfelds der zu begutachtenden „Probanden“ zu erfolgen. Auch menschliche Faktoren, wie Sympathie oder Mitleid, dürfen keine Rolle spielen. Die Person des Gutachters sollte, im Bereich eines wissenschaftlich unumgänglichen Unschärfebereichs, keinen Einfluss auf das Ergebnis der Expertise haben. Eine nahezu unmögliche Aufgabe, deren Lösung nur über gemeinsame Gespräche und Einigung auf internationaler Expertenebene nähergetreten werden kann.
Die Schwerpunkte der diesjährigen Tagung sind auf paradoxe Begriffe, wie das sogenannte „Hebetrauma“, Begutachtungen nach Verletzungen im Gesichts-, Zahn-, Mund-, und Kieferbereich sowie Begutachtungen nach Fußverletzungen gesetzt. Auch Fälle aus der Praxis sollen nicht zu kurz kommen. Anhand einiger Ergebnisse aus Sozialgerichtsverfahren werden wir auch diesmal wieder die Frage an Sie stellen: „Wie hätten Sie entschieden?“

Bei der Veranstaltung “Rechtliche Fragen in der Medizin wird in mehreren für die Ärzteschaft interessanten Bereichen ein aktuelles Update vermitteln.
Im ersten Teil des Kongresses wird detailliert das neue Ärztegesetz diskutiert werden und vor allem Aspekte des Notarztwesens und des §49a hervorgehoben werden. Im zweiten Teil der Vormittagssitzung ist die ärztliche Dokumentation und Aufklärung im Vordergrund, hier wird auf aktuelle Richtlinien der neuen Datenschutzverordnung bzw. direkte Konsequenzen dieser auf den klinischen Betrieb Bezug genommen. Der heurige Festvortrag behandelt die Reichweite der Patientenverfügung und sollte dann direkt überleiten zum zweiten Teil der Sitzung wo es unter anderem auch um Organspende nach Kreislaufstillstand und das Thema „Neue Tätigkeitsbereiche im Umfeld des ärztlichen Handelns“ geht. Als Abschluss soll das Round Table soll das Thema „Eckpfeiler der interdisziplinären Zusammenarbeit Recht, Medizin & Pflege“ beleuchten.